Landgericht Osnabrück besuchte die Rechtbank in Groningen

Landgericht Osnabrück besuchte die Rechtbank in Groningen
Vertreter des Landgerichts Osnabrück und der Rechtbank Noord-Nederland in Groningen. Foto: LGOS

Kürzlich besuchte eine Delegation des Landgerichts Osnabrück die Rechtbank Noord-Nederland in Groningen. Das Niederländische Gericht ist insbesondere für große Teile der an den Landgerichtsbezirk Osnabrück angrenzenden Provinzen zuständig. Ziel des Besuches war, einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch der benachbarten Gerichte zu initiieren. Ein Projekt, das durch die Niedersächsische Staatskanzlei und das Niedersächsische Justizministerium gefördert wird.

Neben einem allgemeinen Erfahrungsaustausch standen vor allem gerichtsorganisatorische Fragen im Mittelpunkt. Besonders beeindruckt sei die Osnabrücker Delegation von der technischen Ausstattung des Gerichts, dem hohen Sicherheitsstandard, den Fortschritten bei der Einführung des elektronischen Gerichtsverfahrens sowie dem in den Niederlanden praktizierten System des Saalmanagements zur effektiven Nutzung der vorhandenen Saalkapazitäten gewesen. Aufgrund einer „schlanken Gerichtsverwaltung“, die unter anderem in Eigenverantwortung den Personalbedarf wie auch die Gebäudeverwaltung sowie die technische Ausstattung steuern, werde ein sehr ressourcenschonender Gerichtsbetrieb auf hohem Standard gewährleistet. Sämtliche Sitzungssäle seien zum Beispiel videoüberwacht, wodurch die Sicherheit aller Verfahrensbeteiligter deutlich erhöht werde. Auch werde den Verfahrensbeteiligten durch eine technisch hochwertige Ausstattung der Sitzungssäle eine komfortable Teilnahme an den Verhandlungen ermöglicht. In medienwirksamen Prozessen würden in den Niederlanden darüber hinaus für die Öffentlichkeit die Sitzungen im Internet gestreamt. Alle Sitzungssäle seien bzw. werden hierzu mit hochwertigen Audio- und Videoanlagen ausgestattet.

Der niederländische Ansatz

„Besonders beeindruckt hat mich der niederländische Ansatz, für neue Projekte nicht immer nur die große Lösung zu planen, sondern mit kleineren, auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepassten Schritten die Dinge voranzutreiben“, so der Präsident des Landgerichts Dr. Thomas Veen.

Positiv bewertete die Delegation aus Niedersachsen auch die serviceorientierte Gestaltung des Gerichtsgebäudes. Servicepoints an unterschiedlichen Stellen des Gebäudes böten eine schnelle Orientierung, zahlreiche Besprechungsräume für Anwälte und Mandanten gewährleisteten Rückzugsmöglichkeiten zur ungestörten Erörterung der Angelegenheiten.

Gegenstand des fachlichen Austausches seien auch die Erfahrungen mit der Durchführung gerichtlicher Mediationen beim Güterichter gewesen . Bei der Durchführung eines gerichtlichen Mediationsverfahrens bestehe ein deutlicher Unterschied zwischen den Regelungen der beiden Länder: In den Niederlanden würden gerichtsfremde Mediatoren eingesetzt, die eine entsprechende Mediationsausbildung besitzen und zum Teil für das jeweilige Fachgebiet besonders spezialisiert sind. Auch dieser Ansatz könne für die Mediation in deutschen Gerichten nutzbar gemacht werden, da durch die besondere Fachexpertise das Zustandekommen einer einvernehmlichen Lösung gefördert werden könne.

Der Besuch bei der Rechtbank in Noord-Nederland, Abt. Groningen, solle kein Einzelfall bleiben. Es sei beabsichtigt, in einen regelmäßigen Austausch zu treten. Denn der jetzige Besuch habe gezeigt, dass wir gegenseitig im Sinne einer bürgernahmen und effektiven Justiz viel voneinander lernen können, so der Präsident des Landgerichts Dr. Thomas Veen, der in diesem Zuge die niederländischen Nachbarn ausdrücklich zu einem Gegenbesuch einlud.

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